Nachrücker-Anmeldung zur 18. Rheinschifffahrt am 5. September 2026 (nur für Einzelanmeldungen und Gruppen bis insgesamt 2 Personen) (4)
Verbindlich wird Ihre Nachrücker-Anmeldung erst mit der Einzahlung des Tagesfahrt-Reisepreises für die auf dieser Anmeldung genannten Personen in Höhe von 40 Euro pro Person zzgl. des Betrages für Abendfahrt bzw. Abendessen auf das Konto des Chors (siehe unten bei Erläuterungen). Die Nachrücker-Plätze werden in der Reihenfolge des vollständigen Zahlungseingangs vergeben.
Falls Ihre Nachrücker-Anmeldung letztendlich doch nicht berücksichtigt werden kann, werden wir den Gesamt-Reisepreis nach Abschluss der Rheinschifffahrt auf Ihr Bank-Konto zurücküberweisen.
Erläuterungen zur Anmeldung für die 18. Rheinschifffahrt am 5.9.2026
- Die Anmeldung ist auch von aktiven Musikern/Sängern des Chors der Hessischen Wasserschutzpolizei unbedingt abzugeben.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Anmeldung erhält der Anmelder automatisch eine E-Mail-Bestätigung seiner Anmeldung mit einer „Anmelde-Nummer“ und der Angabe des Gesamtreisepreises, der automatisch errechnet wird und die vom Vorstand des Chors beschlossenen Rabatte berücksichtigt.
- Die Anmeldung wird erst mit Zahlungseingang auf das Konto des Chors verbindlich. Bank: NASPA Wiesbaden, IBAN: DE34 5105 0015 0238 1303 89, BIC: NASSDE55XXX, Kontoinhaber: Chor der Hessischen Wasserschutzpolizei e.V.
- Alle Einzahlungen, auch Einzeleinzahlung des angemeldeten Personenkreises, sollen zeitnach erfolgen. Nachrücker-Plätze werden in der Reihenfolge des vollständigen Zahlungseingang vergeben. Zahlungen müssen neben dem Kennwort „Rheinschifffahrt 2026“ auch die Anmelde-Nummer enthalten. Der Anmelder ist Ansprechpartner des Schatzmeisters bei nicht erfolgter Bezahlung. Eine Stornierung ist nur bis zum 15.8.2026 beim 1. Vorsitzenden möglich, danach wird der Fahrpreis fällig. Bei krankheitsbedingtem Ausfall nach diesem Termin erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Sitzwünsche können nur bei Online-Anmeldung - soweit als möglich - erfüllt werden, ein „Rechtsanspruch“ besteht nicht. Die Angabe der Anmelde-Nummer zu einer anderen Anmeldung reicht dabei aus.
|