Anmeldung zur 18. Rheinschifffahrt am 5. September 2026 (nur für Einzelanmeldungen und Gruppen bis insgesamt 12 Personen) (4)
Verbindlich wird Ihre Anmeldung erst mit der Einzahlung des Tagesfahrt-Reisepreises für die auf dieser Anmeldung genannten Personen in Höhe von 40 Euro pro Person (Aktive Sänger/Musiker des Chors der HWSP sind frei, bei der Anmeldung aber mit aufzuführen; für eine Begleitperson aktiver Sänger/Musiker des Chors der HWSP wird ein ermäßigter Reisepreis automatisch errechnet) zzgl. des Betrages für Abendfahrt bzw. Abendessen auf das Konto des Chors (siehe unten bei Erläuterungen). Anmeldeschluss ist der 1. August 2026 Einzahlungsschluss ist der 5. August 2026
Erläuterungen zur Anmeldung für die 18. Rheinschifffahrt am 5.9.2026
- Die Anmeldung ist auch von aktiven Musikern/Sängern des Chors der Hessischen Wasserschutzpolizei unbedingt abzugeben.
- Online-Anmeldungen für Einzelpersonen und Gruppen bis 12 Personen sind bis zum 1.8.2026 möglich (vorbehaltlich Schiffskapazität).
- Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Anmeldung erhält der Anmelder automatisch eine E-Mail-Bestätigung seiner Anmeldung mit einer „Anmelde-Nummer“ und der Angabe des Gesamtreisepreises, der automatisch errechnet wird und die vom Vorstand des Chors beschlossenen Rabatte berücksichtigt.
- Die Anmeldung wird erst mit Zahlungseingang auf das Konto des Chors verbindlich. Bank: NASPA Wiesbaden, IBAN: DE34 5105 0015 0238 1303 89, BIC: NASSDE55XXX, Kontoinhaber: Chor der Hessischen Wasserschutzpolizei e.V.
- Alle Einzahlungen, auch Einzeleinzahlung des angemeldeten Personenkreises, sollen bis zum 5.8.2026 erfolgen. Zahlungen müssen neben dem Kennwort „Rheinschifffahrt 2026“ auch die Anmelde-Nummer enthalten. Der Anmelder ist Ansprechpartner des Schatzmeisters bei nicht erfolgter Bezahlung. Eine Stornierung ist nur bis zum 15.8.2026 beim 1. Vorsitzenden möglich, danach wird der Fahrpreis fällig. Bei krankheitsbedingtem Ausfall nach diesem Termin erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Sitzwünsche können nur bei Online-Anmeldung - soweit als möglich - erfüllt werden, ein „Rechtsanspruch“ besteht nicht. Die Angabe der Anmelde-Nummer zu einer anderen Anmeldung reicht dabei aus.
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